30.04.2014
BIAJ: Der Arbeitsmarkt im April 2014
SZ: Rente mit 63 - Die Krankenschwester schuftet vergeblich
Tagesspiegel: Deutschland ist weniger alt als gedacht
29.04.2014
HB: Merkel verärgert über Renten-Vorstoß
ND: Berufsgewerkschaften gegen Tarifeinheit
28.04.2014
Memo-Gruppe: Kein Aufbruch – Wirtschaftspolitik auf alten Pfaden
SZ: Mindestlohn - Arbeitsmarktforscher weist Horrorszenarien zurück
Welt: Pharmabranche vor nächstem Milliarden-Deal
FAZ: CDU arbeitet an Konzept zum Abbau der kalten Progression
25.04.2014
DGB: Weiterbildung muss sich lohnen
24.04.2014
BIAJ: Mindestlohn 5,67 Euro - Das neue Programm der Bundesregierung für Langzeitarbeitslose
Der Paritätische: Gutachten zur sozialen Lage in Deutschland
Tagesspiegel: Regierung plant Hartz IV-Reform - Wer schwänzt, geht leer aus
Berliner Zeitung: Neue Regeln für Hartz IV
SZ: Verfassungsklage auf ein würdiges Altern
HB: Kalte Progression - Der Fiskus soll endlich wieder abgeben
23.04.2014
Welt: Interview mit BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt
SZ: Pflegevorsorgefonds greift zu kurz
Tagesspiegel: Früher oder Später in Rente - welche Möglichkeiten gibt es?
22.04.2014
HB: Steuereinnahmen steigen auf Rekordhöhe
Berliner Zeitung: Rente mit 63 steht in der Kritik
Tagesspiegel: Hartz IV - BA will keine Kleinstbeträge mehr zurückfordern
HB: 20 Jahre Pflegeversicherung
18.04.2014
HB: BA will höhere Hartz-IV-Hürden für Selbstständige
17.04.2014
HB: CDU-Sozialflügel fordert Rente für Geringverdiener
IAB: Die meisten Aufstocker bleiben trotz Mindestlohn bedürftig
HB: Mindestlohn führt nur 60.000 Aufstocker aus Hartz IV heraus
FAZ: Gutachten des Normenkontrollrats zum Mindestlohn
Berliner Zeitung: SPD plant neue Reichensteuer
Berliner Zeitung: „Vermögende werden geschont“
16.04.2014
BIAJ: Junge Menschen von unter 25 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften - 2013
SZ: Krankenversicherung - Privat wird's teuer
ND: Nahles macht Zugeständnisse
ND: Weiter Streit um »Flexi-Rente«
15.04.2014
Berliner Zeitung: Was die neuen Pflegestufen bedeuten
14.04.2014
BMG: Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung
FAZ: Die Rente mit 63 ist fatal
Welt: "Löhne der privaten Zusteller sind zu niedrig"
13.04.2014
BIAJ: Jobcenter Berlin - "Eingliederungsmittel" vor und nach der Zuteilung zusätzlicher Mittel 2014
FAZ: Wie Andrea Nahles Missbrauch der Rente mit 63 verhindern will
11.04.2014
SZ: Produktivität schlägt Demografie
Tagesspiegel: Nahles fordert fast 300 Millionen Euro von Ländern zurück
10.04.2014
HB: Sozialversicherung hat deutlich weniger Geld in der Kasse
Welt: Arbeitgeber fordern Generalrevision des Rentenpakets
FAZ: Gericht billigt 1,54 Euro Stundenlohn
ihre vorsorge: Rentner immer öfter steuerpflichtig
02.04.2014
HB: Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose
01.04.2014
BIAJ: Der Arbeitsmarkt im März 2014
DGB: Wohngeld reformieren, Armutsrisiko mindern
DGB: Für eine sozialstaatlich orientierte Arbeitsmarktpolitik (pdf)
SZ: Mehrwertsteuerreform belastet Geringverdiener
Berliner Zeitung: Tarifeinheit - Bsirske kritisiert Nahles-Pläne
31.03.2014
BIAJ: Aktive Arbeitsförderung, Arbeitslosengeld, Beitragseinnahmen (SGB III) - 2002 bis 2013
ihre vorsorge: Kauder (CDU) - Für Rente ab 63 Arbeitslosigkeit ab Juli 2014 nicht mehr anrechnen
HB: „Kalte Progression“ spült mehr Geld in die Staatskasse
29.03.2014
Welt: CSU - Für Rentner soll es keinen Mindestlohn geben
28.03.2014
FAZ: Reallöhne erstmals seit 2009 gesunken
HB: Koalition erwägt deutlich höhere Pflege-Leistungen
27.03.2014
Bundesregierung: Entwurf für ein GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz
HBS: Hartz-IV-Satz bleibt zurück
Sozialismus: Entwicklung des deutschen Alterssicherungsmodells. Eine, zwei oder drei Säulen?
FAZ: Keine Prämienschecks mehr von der Kasse
26.03.2014
Spiegel: Finanzreform der Krankenkassen auf Kosten der Versicherten
SZ: Regierung will Pflege-Ausbildung reformieren
ihre vorsorge: Zweitjob - Notwendigkeit oder lukrativer Zusatzverdienst?
Tagesspiegel: DKV kassiert Beitragsgarantie
25.03.2014
SZ: Betriebliche Altersversorgung - Schlechter als der Sparstrumpf
Tagesspiegel: Zusatzbeiträge für Alle
24.03.2014
WSI-Tarifarchiv: Statistisches Taschenbuch zur Tarifpolitik 2014
Berliner Zeitung: Zweitjobs boomen wie noch nie
ihre vorsorge: Bürger finden Rentenpläne gut
HB: Kassenreform - Kommt jetzt das große Wechseln?
22.03.2014
FAZ: Rentenstreit spitzt sich zu
21.03.2014
Welt: Kassenärzte attackieren schwarz-rote Pläne
SZ: Das steckt hinter der Mietpreisbremse
20.03.2014
BIAJ: Was verbirgt sich hinter den Ausgaben für "Aktive Arbeitsmarktpolitik" im Bundeshaushalt 2013?
BMJV: Referentenentwurf eines Mietrechtsnovellierungsgesetzes (pdf)
HB: Renten steigen um 1,7 bis 2,5 Prozent
WSI: Jugendliche ohne Mindestlohn? Ausnahmeregelungen fragwürdig, Gefahr von Verdrängungseffekten
HB: Mietpreisbremse für Millionen Haushalte
Tagesspiegel: 8,50 Euro für (fast) alle
Berliner Zeitung: Faktencheck zum Mindestlohn
FAZ: So funktioniert der Mindestlohn
19.03.2014
BMAS: Referentenentwurf eines Tarifautonomiestärkungsgesetzes
BIAJ: Mindestlohn Niederlande - 1.485,60 Euro pro Monat und 8 Prozent Urlaubsgeld
ND: Hunderttausende brauchen Hartz trotz Mindestlohn
18.03.2014
HB: CDU spricht von Mindestlohn ab 25
17.03.2014
BIAJ: Jobcenter - Rätselraten um Mittelzuteilung nach Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2014
Spiegel: Rente mit 63 - Sozialministerium plant Prüfklausel
HB: Union will keinen Mindestlohn für Praktikanten
Berliner Zeitung: Mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher
SZ: Hamburger Senator will unsinnige Ein-Euro-Jobs abschaffen
16.03.2014
Welt: Nahles will Mindestlohn erst ab Ende der Schulpflicht
15.03.2014
HB: Mindestlohn - Merkel stößt auf Widerstand der CDU-Arbeitnehmer
ND: Steigende Mieten werden zur Armutsfalle
14.03.2014
SZ: Nahles macht Tempo beim Mindestlohn
IAQ: Entwicklung des Erwerbsaustrittsalters - Anstieg und Differenzierung
SZ: Regierung trödelt bei Entlastung Alleinerziehender
13.03.2014
SZ: Betreuungsgeld für fast 65.000 Kinder bewilligt
HBS: Gerade Arbeiter halten selten bis zur Rente durch
Tagesspiegel: Weniger Privatversicherte
Welt: Experten finden Schäubles Null-Schulden-Trick asozial
ihre vorsorge: Rentenpaket sorgt für geringere Rentensteigerungen
12.03.2014
Welt: Mangel an Pflegepersonal erreicht gravierende Maße
ihre vorsorge: Reform für Lebensversicherer - Wer verliert, wer gewinnt?
11.03.2014
BIAJ: Mittelausschöpfung Jobcenter gE 2013 - "Eingliederungsleistungen" und "Verwaltungskosten"
Berliner Zeitung: CDU-Politiker will höheren Pflegezuschlag für Kinderlose
HB: CDU-interner Rentenstreit eskaliert
SZ: Schäuble will erst 2016 Kindergeld erhöhen
FAZ: Gewerkschaften streiten über Mindestlohnhöhe
10.03.2014
HB: CDU streitet über Rente mit 63
SZ: Bundesregierung will Lebensversicherer unterstützen
ND: Viele Alleinerziehende leben in Armut
06.03.2014
Spiegel: Deutsche geizen beim Mindestlohn
SZ: 50.000 zusätzliche Frührentner im ersten Jahr erwartet
05.03.2014
BMG: GKV-Finanzergebnisse 2013
HB: Krankenkassen fürchten höhere Beiträge
SZ: Schäuble spart auf Kosten der Krankenkassen
SZ: Deutschland weist Europas größte Gehaltslücke auf
ND: Linkspartei fordert Neustart beim Mindestlohn
SZ: Bundesregierung erkennt Exportüberschuss als Problem an
04.03.2014
IAQ: Niedriglohnbeschäftigung 2012 - Was ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € verändern könnte
Spiegel: Verwaltungskosten der Jobcenter steigen dramatisch
03.03.2014
sozialpolitik-aktuell: Einkommen aus Kapital und Arbeit (pdf)
SZ: Gesetzlicher Mindestlohn - "Ein äußerst riskantes Manöver"
Welt: Krankenkassen locken mit Geld-Prämien
01.03.2014
SZ: Zwei Millionen Schatten-Arbeitslose
Tagesspiegel: Sozialstrukturatlas in Berlin - Arm bleibt arm und stirbt früherDietrich Creuzburgs Kreuzzug gegen die Grundsicherung
Johannes Steffen | März 2018
»Wer eine vierköpfige Familie hat und arbeitet, kommt erst bei 15,40 Euro Stundenlohn auf Hartz-Niveau. Das zeigen neue Daten.« [1] – Dies zumindest glaubte Dietrich Creutzburg als er Anfang der vergangenen Woche in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) sein politisches Credo verkündete: »Hartz IV lohnt sich oft mehr als Arbeit«. Damit sei das »Lohnabstandsgebot« der Fürsorge – das als Rechtsnorm längst nicht mehr existiert – in Gefahr. Zur Untermauerung seiner bösen Ahnungen zitiert er schließlich noch die Kanzlerin mit den Worten: »Wir müssen immer darauf achten, dass derjenige, der arbeitet, mehr hat, als wenn er nicht arbeiten würde.«
Um dem neuen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in dessen verfahrener Hartz-IV-Positionierung zur Seite zu springen, war Dietrich Creutzburg offenbar auf der Suche nach einfach zu kommunizierenden Beispielen für die Belastung der Steuerzahler durch den Sozialstaat. Dabei stieß er auf Berechnungen des Arbeitsministeriums (BMAS) zum durchschnittlichen Hartz-IV-Bedarf (vgl. Übersicht). [2]
Für eine vierköpfige Familie wird dort beispielsweise ein monatlicher Gesamtbedarf von knapp 1.930 Euro ausgewiesen. Um auf ein Nettoarbeitsentgelt in gleicher Höhe zu kommen, ist bei Steuerklasse III/2 ein monatlicher Bruttolohn von 2.540 Euro erforderlich. Bei einer fünfköpfigen Familie mit einem Bedarf von rund 2.380 Euro steigt der notwendige Bruttolohn auf 3.300 Euro. Ergebnisse, die bei korrekter Eingabe von jedem einigermaßen brauchbaren online-Steuerrechner exakt so ausgeworfen werden. Die FAZ aber ließ sich die Beträge – vermutlich um die Seriosität ihrer Recherche zu unterstreichen – vom Bund der Steuerzahler attestieren, der damit zudem als Datenquelle in Regress genommen werden konnte.
Danach begann die redaktionelle Arbeit des Berliner Wirtschaftskorrespondenten der FAZ. Aus dem ermittelten Bruttolohn und einer unterstellten Arbeitszeit von 38 Stunden pro Woche errechnete er einen Stundenlohn von 15,40 bzw. 20 Euro. Diese Lohnhöhe ist erforderlich, um mit eigener Hände Arbeit auf ein verfügbares Einkommen zu gelangen, das Hartz-IV-Empfänger bei gleicher familiärer Konstellation vom Staat »geschenkt« bekommen? – So jedenfalls der (gezielt) erweckte Eindruck. Hartz IV wird von hart arbeitenden Steuerzahlern finanziert, deren eigenes Einkommen kaum diese Sphären erreicht. Damit hatte die ganze Sache das Zeug für einen medialer Selbstläufer. Die Zahlen wurden von Presse, Funk und Fernsehen ungeprüft übernommen und zweckgerichtet weiterverbreitet.
Einen kleinen Rückschlag hatte die FAZ allerdings doch noch zu verbuchen, denn von mehreren Seiten war umgehend Kritik laut geworden [3]. Beim Arbeitnehmerhaushalt hatte der Wirtschaftsfachmann das Kindergeld schlicht »vergessen« – in den Beispielfälle immerhin 388 Euro bzw. 588 Euro im Monat. So mussten die ermittelten Lohnbeträge für eine vierköpfige Familie am Folgetag um knapp ein Viertel nach unten korrigiert werden – auf 1.935 Euro (Monats-Brutto) bzw. 11,72 Euro (Stundenlohn). [4] – In den Augen des Hauptstadtkorrespondenten Peanuts, denn all das ändere »wenig an den Hürden, die Hartz-IV-Bezieher auf dem Weg in Arbeit überwinden müssen. Zwar sieht das Gesetz schon heute vor, dass sie nicht alles an den Sozialstaat abgeben müssen, was sie durch Arbeit selbst zum Lebensunterhalt beisteuern. Doch werden heute vor allem kleine Hinzuverdienste begünstigt«. [5] – Da plädiert einer, der gerade noch den zur Überwindung von Hartz IV erforderlichen Bruttolohn als viel zu hoch deklariert hat, für die Anhebung des anrechnungsfreien Erwerbseinkommens – zumindest bei größeren Hinzuverdiensten. Weiß der Mann eigentlich wovon er redet bzw. schreibt?
Beginnen wir beim letzten Punkt, der zugleich das Ausgangs-Credo ad absurdum führt: Wer einer Erwerbsarbeit nachgeht und auf die ihm zustehenden Sozialleistungen nicht verzichtet hat stets mehr auf dem Konto als derjenige Hartz-IV-Empfänger, der nicht erwerbstätig ist. Hierfür sorgen die Absetzbeträge nach § 11b SGB II (Erwerbstätigenfreibetrag) . Vom Bruttolohn werden bei einer pauschalen Betrachtung die ersten 100 Euro nicht auf den Hartz-IV-Bedarf angerechnet. Von den nächsten 900 Euro (bis 1.000 Euro) sind 20 Prozent, in der Spitze also zusätzlich 180 Euro, anrechnungsfrei. Liegt der Bruttolohn höher, so bleiben von dem Teil des monatlichen Einkommens, das 1.000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, zehn Prozent oder weitere 20 Euro unberücksichtigt. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, liegt der Grenzbetrag bei 1.500 Euro. Im Maximum sind demnach 300 Euro (ohne Kind) bzw. 330 Euro des Lohns von der Anrechnung auf den Bedarf freigestellt. Die Regelung garantiert Erwerbstätigen also ein Haushaltseinkommen, das immer oberhalb des Fürsorgebedarfs liegt.
Eine Anhebung des Freibetrags vor allem für höhere Niedrigverdienste schraubt die Hürden zur Überwindung der SGB-II-Leistungsberechtigung weiter nach oben; das aber bedeutet eine Verfestigung der Hartz-IV-Abhängigkeit, die zudem einhergeht mit einer Ausweitung des Berechtigtenkreises. Wenn vom Verdienst ein größerer Teil anrechnungsfrei bleibt, dann steigt die Schwelle des Bruttolohns, die erreicht werden muss, um aus der Leistungsberechtigung herauszuwachsen. Gleichzeitig rutschen diejenigen, die gegenwärtig mit ihrem Bruttolohn knapp oberhalb der Schwelle liegen, in die Leistungsberechtigung hinein. Wem die zur Überwindung von Hartz IV erforderlichen Bruttolöhne schon heute zu hoch erscheinen, sollte sich mit einem Plädoyer für die Erhöhung der Freibeträge zurückhalten.
Ausgehend von den Beispielrechnungen des BMAS lassen sich die im Folgenden dargestellten Bruttoschwellen ermittelt, die ein Alleinverdiener im Bundesdurchschnitt erreichen muss, damit der Haushalt gerade keine (aufstockenden) SGB-II-Leistungen mehr beanspruchen kann. Je nach Konstellation sind neben Nettolohn und Kindergeld weitere Sozialleistungen zu berücksichtigen. Neben dem Wohngeld sind dies ein eventueller Kinderzuschlag sowie – bei Alleinerziehenden – Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Alleinstehende. – Der SGB-II-Bedarf setzt sich zusammen aus der Regelleistung (Regelbedarfsstufe 1: 416 Euro) und den Kosten für Unterkunft und Heizung (321 Euro) – zusammen sind das 737 Euro. Da vom Lohn in der Spitze 300 Euro anrechnungsfrei bleiben, muss ein Nettoentgelt von 1.037 Euro erreicht werden; wer weniger verdient hätte einen (eventuell minimalen) Anspruch auf aufstockendes Arbeitslosengeld II. Bei Alleinstehenden liegt die Schwelle des Bruttoentgelts am Ende mit 1.368 Euro so hoch, dass unter den Annahmen des Beispiels kein Anspruch auf Wohngeld mehr besteht.
Ehepaar ohne Kind. – Mit einem Regelbedarf von 748 Euro (zweimal Regelbedarfsstufe 2: 374 Euro) und einer Miete von 412 Euro kommt das Ehepaar auf einen Gesamtbedarf von 1.160 Euro. Wegen des Freibetrags für Erwerbseinkommen muss das Nettoentgelt 1.460 Euro erreichen; der entsprechende Bruttolohn beträgt 1.839 Euro – zu viel, um noch einen Anspruch auf Wohngeld zu haben.
Ehepaar mit einem Kind. – Gegenüber dem kinderlosen Ehepaar erhöht sich der Regelbedarf um 240 Euro (Regelbedarfsstufe 6) für das vierjährige Kind. Zusammen mit 562 Euro Miete beträgt der Gesamtbedarf 1.550 Euro. Da ein Kind zum Haushalt gehört steigt der Freibetrag in der Spitze auf 330 Euro. Das Nettoeinkommen der Familie muss also 1.880 Euro erreichen, um Hartz IV überwinden zu können. Obwohl Kindergeld (194 Euro) und Kinderzuschlag (170 Euro) dabei helfen ist immer noch ein Bruttolohn von 1.904 Euro erforderlich – wie beim kinderlosen Ehepaar zu viel, um noch einen Anspruch auf Wohngeld zu haben.
Haushaltstyp | Bedarfsdeckender Bruttolohn in Euro | |
Monat | Stunde (1) | |
Alleinstehende | 1.368 | 8,31 |
Ehepaar | 1.839 | 11,18 |
Ehepaar mit 1 Kind (4 Jahre) | 1.904 | 11,57 |
Ehepaar mit 2 Kindern (4 und 12 Jahre) | 1.565 | 9,51 |
Ehepaar mit 3 Kindern (4, 12 und 15 Jahre) | 1.475 | 8,96 |
Alleinerziehende mit 1 Kind (4 Jahre) | 1.518 | 9,23 |
Alleinerziehende mit 2 Kindern (4 und 12 Jahre) | 1.366 | 8,30 |
(1) 38 Stunden pro Woche |
Ehepaar mit zwei Kindern. – Der Gesamtbedarf erhöht sich gegenüber dem vorhergehenden Fall auf 1.928 Euro. Zum einen kommt der Regelbedarf für das zwölfjährige Kind (Regelbedarfsstufe 5: 296 Euro) hinzu, zum anderen fällt die veranschlagte Miete mit 644 Euro höher aus. Die Schwelle des Nettoeinkommens liegt unter Berücksichtigung des Freibetrags für Erwerbseinkommen bei 2.258 Euro. Erreicht wird die Schwelle mit einem Bruttoverdienst von 1.565 Euro (1.246 Euro netto), dem Kindergeld (388 Euro), Kinderzuschlag (340 Euro) und Wohngeld (284 Euro). Der erforderliche Stundenlohn liegt am Ende also nicht bei 15,40 Euro und auch nicht bei 11,72 Euro, sondern bei 9,51 Euro.
Ehepaar mit drei Kindern. – Der Gesamtbedarf in Höhe von 2.381 Euro kann bei einem Bruttoentgelt von 1.475 Euro ohne SGB-II-Leistungen gedeckt werden. Zum Nettolohn von 1.174 Euro kommen Kindergeld (588 Euro), Kinderzuschlag (510 Euro) und Wohngeld (436 Euro) hinzu. Der erforderliche Stundenlohn beträgt also nicht 20 Euro, wie von Creutzburg skandalisiert, sondern 8,96 Euro.
Alleinerziehende mit einem bzw. zwei Kindern. – Bei Alleinerziehenden ist für die Bedarfsberechnung ein Mehrbedarf in Höhe von 36 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 zu berücksichtigen (rund 150 Euro) und auf der Einkommensseite sind Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in den Vergleich einzubeziehen (154 Euro für das vierjährige und 273 Euro für das zwölfjährige Kind). Im Ergebnis belaufen sich die Bruttoschwellen auf 1.518 Euro (Alleinerziehende mit einem vierjährigen Kind) bzw. 1.366 Euro (Alleinerziehende mit zwei Kindern im Alter von vier und zwölf Jahren). – Bei Alleinerziehenden zeigen sich aber auch Ungereimtheiten im Zusammenspiel einzelner Leistungsansprüche: So werden bei der Wohngeldberechnung Kindergeld und Kinderzuschlag zwar nicht als Einkommen anspruchsmindernd berücksichtigt, wohl aber Unterhaltsvorschussleistungen. Diese jedoch mindern als Einkommen des Kindes gleichzeitig im vollen Umfang den Kinderzuschlag, beim vierjährigen Kind um 154 Euro auf nur noch 16 Euro und beim zwölfjährigen Kind entfällt der Anspruch auf Kinderzuschlag gänzlich.
Dennoch bleibt als Fazit: Nicht nur Gutverdiener stehen sich mit Erwerbsarbeit finanziell besser als nicht erwerbstätige Hartz-IV-Bezieher.
[1] Dietrich Creutzburg, Hartz IV lohnt sich oft mehr als Arbeit, FAZ v. 19.03.2018.
[2] BMAS, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sozialgesetzbuch SGB II, Fragen und Antworten, Bonn 2018, S. 101.
[3] Vgl. etwa BIAJ, Bund der Steuerzahler, FAZ, dpa u.a. verbreiten absurden Lohn-Hartz-IV-Vergleich sowie Stefan Sell, Ein schräger Vergleich zwischen Hartz IV und Arbeitseinkommen
[4] Dietrich Creutzburg, Suche nach Wegen aus dem Hartz-IV-System, FAZ v. 20.03.2018
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DESTATIS: 45,1 Millionen Erwerbstätige im November 2018
ihre vorsorge: Rürup fordert Abkehr von der strikten Ausrichtung der Renten nach gezahlten Beiträgen
03.01.2019
Tagesspiegel: Jeder zweite Deutsche hat Angst vor Altersarmut
Berliner Zeitung: Solidarisches Grundeinkommen - Berlins Alternative zu Hartz IV startet 2019
FAZ: Chef der Bundesagentur will Hartz-IV-Reform
02.01.2019
BIAJ: Helfer, Fachkraft - Beschäftigte aus acht Asylherkunftsländern
DESTATIS: Zahl der Erwerbstätigen um 1,3 Prozent gegenüber Vorjahr gestiegen