Starke-Familien-Gesetz
Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)
Inhalt
Erhöhung des maximalen Kinderzuschlags und Ausweitung des Berchtigtenkreises sowie Verbesserungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets.
Vorentwürfe
Referentenentwurf v. 14.11.2018
Stellungnahme Volkssolidarität Bundesverband e. V.
Stellungnahme Deutscher Verein
Stellungnahme Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie
Stellungnahme Sozialverband Deutschland Bundesverband
Stellungnahme Verband binationaler Familien und Partnerschaften
Stellungnahme Zukunftsforum Familie e.V.
Stellungnahme Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
Gesetzentwurf der Bundesregierung - Kabinettsvorlage v. 09.01.2019
Gesetzgebung
Gesetzentwurf der Bundesregierung - BRDrs 17/19 v. 10.01.2019
Gesetzentwurf der Bundesregierung - BTDrs 19/7504 v. 01.02.2019
1. Lesung - Plenarprotokoll 19/80 v. 14.02.2019 (S. 9280 - 9296)
Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 11.03.2019
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - BTDrs 19/8613 v. 20.03.2019
2. und 3. Lesung - Plenarprotokoll 19/89 v. 21.03.2019 (S. 10520 - 10538)
BGBl I Nr. 16 (2019) S. 530 - Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)
BGBl I Nr. 16 (2019) S. 530 - Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)
Materialien
Übersicht zu den wesentlichen Neuregelungen (Stand: Beschluss des Ausschusses v. 20.03.2019)
Die Reform des Kinderzuschlags im Rahmen des StaFamG - Auswirkungen auf Hartz-IV-Abhängigkeit und Haushalts-Einkommen