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Mit seiner Regierungserklärung vom 14.03.2003 leitete Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) den bis dahin umfangreichsten Sozialabbau in der bundesdeutschen Geschichte ein. Unter Rot-Grün nahm der Abbau sozialer Leistungen bislang ungekannte Dimensionen an - in quantitativer, aber auch in qualitativer Hinsicht.
Infolge des Koalitions-Streits um das BSSiG berief das BMGS am 12.11.2002 die Kommission Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme - nach ihrem Vorsitzenden auch »Rürup-Kommission« genannt. Aufgabe war die Begründung für weitere Einschnitte in die sozialen Sicherungssysteme, wie sie wenig später in der »Agenada 2010« politisch konkretisiert wurden.
Im Rahmen ihres »Zweistufenplans« vom 22.02.2002 berief die Bundesregierung die »Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« - nach ihrem Vorsitzenden kurz »Hartz-Kommission« genannt. Noch bevor die am 16.08.2002 ihren Abschlussbericht vorlegte setzte ein politischer Wettbewerb um die radikalsten Einschnitte am Arbeitsmarkt und bei der sozialen Sicherung Erwerbsloser ein.
Abschaffung der Arbeitslosenhilfe
Forderungen nach Kürzung der Sozialhilfe für Erwerbsfähige sowie nach Abschaffung der Arbeitslosenhilfe wurden immer wieder erhoben. Mit dem Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden ab 2003 erste große Schritte in Richtung einer Angleichung der Arbeitslosenhilfe an die Sozialhilfe zurück gelegt. »Hartz IV« besiegelte dann die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe ab 2005.