Armutsrisiko

Die Messung von Einkommensarmut

Johannes Steffen | Juni 2023

Einkommensarmut wird gemeinhin anhand von Indikatoren zur Ungleichheit der Einkommensverteilung gemessen (relative Einkommensarmut). Die Einkommensverteilung wiederum ist in Zeit und Raum variabel – und mit ihr sind es auch die Indikatoren zur Messung von Einkommensarmut. Dies ist bei Interpretation der ausgewiesenen Größen stets zu beachten.

Nach EU-Standard gilt eine Person als armutsgefährdet, deren monatliches Nettoeinkommen unterhalb von 60 Prozent des »Durchschnitts« (Median der sogenannten Äquivalenzeinkommen) aller Haushalte liegt. Armutsgefährdet – und nicht arm – unter anderem deshalb, weil in die Erhebung nur laufende Einkommen einfließen; eventuell vorhandenes Vermögen wird ebenso wenig berücksichtigt wie bestehende Forderungen oder Verbindlichkeiten (Schulden); zudem spielen unterschiedliche Bedarfe keine Rolle.

Um die Einkommen verschiedener Haushaltsgrößen miteinander vergleichbar zu machen, wird das Haushaltseinkommen nach Anzahl und Alter der Haushaltsmitglieder gewichtet. Entsprechend der sogenannten »neuen OECD-Skala« erhält die erste (das Haupteinkommen erzielende) Person im Haushalt den Wichtefaktor 1,0 – weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren werden mit dem Faktor 0,5 und Kinder unter 14 Jahren mit dem Faktor 0,3 berücksichtigt. [1] Anschließend wird das verfügbare Haushalts­einkommen durch die Summe der Gewichte geteilt. Ergebnis der Umrechnung ist eine fiktive Rechengröße – das sogenannte Nettoäquivalenzeinkommen der Haushaltsmitglieder.

 

Beispiel: Eine vierköpfige Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder im Alter von 16 und 13 Jahren) bezieht ein Haltseinkommen von monatlich 2.300 Euro (netto). Das den vier Haushaltsmitgliedern jeweils zuzuordnende Netto-Äquivalenzeinkommen beträgt in diesem Fall

  2.300 Euro / (1,0 + 0,5 + 0,5 + 0,3)
= 2.300 Euro / 2,3
= 1.000 Euro

Durch die Gewichtung soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass in Mehrpersonenhaushalten – im Vergleich zu Einpersonenhaushalten – Skalen- oder Einspareffekte Platz greifen (bspw. gemeinsame Nutzung von Küche, Bad, Energie, Haushaltsgeräten etc.). Gegenüber einer vergleichbaren Person ab 14 Jahren werden für Kinder unter 14 Jahren zudem zusätzlich 40 Prozent »Einspareffekt« unterstellt ([1 - (0,3/0,5)] x 100).

Zur Bestimmung des durchschnittlichen oder mittleren Nettoäquivalenzeinkommens der Grundgesamtheit (Bevölkerung) wird anschließend nicht auf das arithmetische Mittel (Summe der Äquivalenzeinkommen geteilt durch die Anzahl der Personen), sondern auf den Median (Zentralwert) zurückgegriffen. Bei in aufsteigender Rangfolge sortierten Äquivalenzeinkommen teilt der Median die Anzahl der Einkommen in zwei gleich große Hälften – die eine Hälfte liegt betragsmäßig unterhalb des Zentralwerts, die andere Hälfte darüber. Dies hat den Vorteil, dass Einkommens-»Ausreißer« nach oben oder nach unten den Mittelwert nicht beeinflussen. Der Nachteil: Die »Schiefe« der Einkommensverteilung und die Spanne zwischen niedrigen und hohen Einkommen lässt sich dadurch nicht abbilden.

60 Prozent des so bestimmten durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens bilden nach gängiger Konvention die Armutsgefährdungs- oder Armutsrisikoschwelle; Konvention deshalb, weil die 60-Prozent-Marke auf einer plausiblen Setzung und nicht auf einer wissenschaftlichen Herleitung beruht. Setzt man die Zahl der Personen mit einem Nettoäquivalenzeinkommen von unter 60 Prozent des Medians rechnerisch ins Verhältnis zur Grundgesamtheit, so erhält man die Armutsgefährdungs- oder Armutsrisikoquote. Deren Veränderung im Zeitverlauf gibt Auskunft über die Entwicklung des Armutsrisikos. Sinnvoll ist ein solcher Vergleich natürlich nur, wenn Methodik und Datenquelle über die Zeit unverändert bleiben. [2]

Die Höhe von Armutsrisikoschwelle und Armutsrisikoquote ist demnach – neben der gewählten Datenbasis (Mikrozensus, EU-SILC, SEOP - vlg. Infobox »Existenzsichernder Bruttolohn«) – abhängig von den Wichtefaktoren für die Ermittlung des Äquivalenzeinkommens (Äquivalenzskala), vom zugrunde gelegten Mittelwert (arithmetisches Mittel oder Median) sowie dem darauf bezogenen Prozentsatz. [3]

Auf Basis der Erstergebnisse des Mikrozensus lag die Armutsrisikoschwelle 2022 in Deutschland für Single-Haushalte bei 1.189 Euro im Monat (60-Prozent-Schwelle). [4] Die Armutsrisikoquote betrug 16,7 Prozent. Den räumlichen Bezug für die Ermittlung des Schwellenwertes bildet hierbei das auf Bundesebene ermittelte Medianeinkommen (Nationalkonzept – NK). Die nach dem Nationalkonzept ermittelten Armutsrisikoquoten in den Ländern streuen sehr stark und lagen zuletzt zwischen 12,7 Prozent in Bayern und 28,4 Prozent in Bremen. Hierbei werden allerdings regionale Unterschiede im Preisniveau – u. a. im Mietpreisniveau – nicht berücksichtigt. In wirtschaftlich schwachen (»preisgünstigen«) Regionen wird das auf der Grundlage des Nationalkonzepts ermittelte Armutsrisiko dadurch überzeichnet und umgekehrt in wirtschaftlich starken (»hochpreisigen») Regionen unterzeichnet.

Erst die ergänzende Berücksichtigung der nach dem Regionalkonzept (RK) ermittelten Quoten liefert ein differenzierteres Bild; Maßstab ist hierbei die aus dem regionalen Medianeinkommen (z.B. Bundesland) ermittelte Armutsrisikoschwelle. Die Streubreite der Quoten zwischen den Bundesländern fällt dadurch naturgemäß merklich geringer aus und bewegt sich zwischen 12,5 Prozent (Sachsen) und 20,4 Prozent (Hamburg). Während die nach dem Regionalkonzept ermittelte Quote die vertikale Einkommensungleichheit in der Region indiziert, liefert die nach dem Nationalkonzept ermittelte regionale Armutsrisikoquote zudem Anhaltspunkte zur horizontalen Ungleichverteilung des Risikos von Einkommensarmut im nationalen Kontext.

Armutsrisikoschwellen

Auf Basis des Nationalkonzepts weisen die Daten des Mikrozensus für die Bundesrepublik Deutschland sowie für die alten Bundesländer (ohne Berlin) im Zeitraum 2005 bis 2022 eine tendenziell steigende Armutsrisikoquote aus – in den neuen Ländern (mit Berlin) ist die Quote im gleichen Zeitraum hingegen tendenziell gesunken. Bei einer kleinräumigeren Betrachtung – Raumordnungsregionen – fällt die Spannbreite der Quoten zwischen den Regionen größer aus als beispielsweise auf Länderebene. Bei der Interpretation der Daten sollte allerdings beachtet werden: Je kleinräumiger die Datenauswertung erfolgt, um so anfälliger sind die ausgewiesenen Quoten gegenüber stichprobenbedingten Schwankungen des Medians.

Bei dem der Armutsrisikoschwelle zugrundeliegenden Nettoäquivalenzeinkommen handelt es sich um eine rein rechnerische Größe. So entspricht beispielsweise - wie oben dargelegt - die Armutsrisikoschwelle für Alleinstehende nicht etwa 60 Prozent des Medians der Einkommen von Single-Haushalten, sondern 60 Prozent des Medians der (gewichteten) Einkommen aller Haushalte. Daneben machen auch die nach den verschiedenen Datenquellen (Mikrozensus, EU-SILC, SOEP) und Messkonzepten (Nationalkonzept, Regionalkonzept) unterschiedlich hohen Schwellenwerte deutlich: Die Armutsrisikoschwelle eignet sich nur begrenzt zur Bestimmung des sozioökonomischen Existenzminimums und schon gar nicht zur Bezifferung der erforderlichen Höhe einzelner Sozialleistungen.

[1] Nach der »alten OECD-Skala« betrugen die Wichtefaktoren 1,0 (erste Person), 0,7 (jede weitere Person im Alter von 15 und mehr Jahren) und 0,5 (Kinder unter 15 Jahren). Gegenüber der »neuen OECD-Skala« ergaben sich damit für Mehrpersonenhaushalte c. p. geringere Äquivalenzeinkommen und damit höhere Armutsquoten.
[2] Aufgrund der Ergebnisse des Zensus 2011 wurden beispielsweise die der Armutsgefährdungsquote nach Mikrozensus zugrundeliegenden Daten neu berechnet. Dadurch ist die Vergleichbarkeit der Quoten ab 2011 mit den älteren Quoten geringfügig eingeschränkt. - Auch sind die ab 2020 auf Basis des integrierten Mikrozensus ausgewerteten Daten nur eingeschränkt mit den Vorjahresdaten vergleichbar .
[3] So finden sich in der Armuts- und Verteilungsforschung durchaus verschiedene Anteilswerte - 40% (»strenge Armut«), 50% (»Armut«) und 60% (»milde Armut«) oder auch 75% (Niedrigeinkommen).
[4] Durch Anwendung der Äquivalenzskala auf die Armutsrisikoschwelle für Alleinstehende lassen sich die Armutsrisikoschwellen für Mehrpersonenhaushalte berechnen

Sozialberichterstattung Sozialberichterstattung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder