GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Inhalt:

»Der vorliegende Gesetzentwurf übernimmt einen wesentlichen Teil der empfohlenen Maßnahmen aus dem am 30. März 2026 veröffentlichten Bericht der FinanzKommission Gesundheit (FKG) zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV, teilweise mit inhaltlichen Anpassungen. Insgesamt stammen über 80 Prozent des finanziellen Entlastungsvolumens im Jahr 2027 und über 90 Prozent des Entlastungsvolumens im Jahr 2030 aus Maßnahmen, die von der FKG vorgeschlagen wurden.« (Begründungstext)

Vorentwürfe

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) des Bundesministeriums für Gesundheit v. 16.04.2026

Materialien

 Übersicht zu den wesentlichen Änderungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Stand: Referentenentwurf v. 16.04.2026)

 FinanzKommission Gesundheit - Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit - Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 v. 30.03.2026

 FinanzKommission Gesundheit - Erster Bericht der Finanzkommission Gesundheit (Auszug) v. 30.03.2026