Grundsicherungsdichte Berlin
Fürsorgedichte in den Berliner Bezirken - 2007 bis 2023
Anteil Hilfebedürftiger im Alter und bei Erwerbsminderung steigt kontinuierlich
Johannes Steffen | Juni 2024
Am Jahresende 2023 bezogen gut 558.000 Berlinerinnen und Berliner Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II oder im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII (Kapitel 4) bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Kapitel 3). Das waren 14,4 Prozent der Gesamtbevölkerung oder 144 Personen je 1.000 EinwohnerInnen. Jede(r) siebte in der Hauptstadt gemeldete EinwohnerIn war somit (ergänzend) auf eine der genannten Grundsicherungsleistungen angewiesen.
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II (Bürgergeld - vor 2023 ALG II bzw. Sozialgeld) erhalten Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sofern deren anrechenbares Einkommen oder Vermögen nicht zur Deckung des fürsorgerechtlichen Bedarfs ausreichen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (vgl. Info-Box) erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 S. 1 SGB II, sofern sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII haben; nichterwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unterhalb der Regelaltersgrenze erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 S. 2 SGB II. Hierbei handelt es sich in der weit überwiegenden Zahl der statistisch ausgewiesenen Fälle um Kinder unter 15 Jahre.
Dauerhaft voll erwerbsgeminderte Volljährige (EM) sowie Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze (Alter) erhalten im Bedarfsfall Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII Kapitel 4. Als voll erwerbsgemindert gelten Personen, deren Erwerbsfähigkeit arbeitstäglich unterhalb von drei Stunden liegt. – Nichterwerbsfähige Hilfebedürftige, die nicht mit Erwerbsfähigen in Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL) nach Kapitel 3 SGB XII.
Die höchste Fürsorgedichte (Leistungsbeziehende insgesamt bezogen auf die Gesamtzahl der EinwohnerInnen gemäß Melderegister) weisen Ende 2023 die Bezirke Neukölln (209), Spandau (194) und Mitte (190) auf. Die geringste Fürsorgedichte findet sich in den Bezirken Steglitz-Zehlendorf (80), Pankow (86) und Treptow-Köpenick (108).
Bei einer über den Betrachtungszeitraum insgesamt rückläufigen Fürsorgedichte – vor allem bedingt durch die positive Arbeitsmarktentwicklung – zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Bezirken. Einer weit über dem Durchschnitt liegenden positiven Entwicklung in den Bezirken Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg stehen ein weit unterdurchschnittlicher Rückgang der Fürsorgequote in Spandau und in Reinickendorf gegenüber.
Während die Empfängerquote bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende durchgängig gesunken ist, nimmt der Anteil der Bevölkerung, der auf Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung angewiesen ist, in den letzten Jahren stetig und zum Teil deutlich zu. So liegt die Fürsorgedichte im Alter in den Bezirken Mitte, Kreuzberg-Friedrichshain und Charlottenburg-Wilmersdorf mittlerweile über der beim Bürgergeldbezug von Erwerbsfähigen.