15 Eckpunkte

Bundeskabinett beschließt Maßnahmen zur Umsetzung des Reformkonzeptes der Hartz-Kommission

Pressemitteilung des BMAS v. 21.8.2002

Das Bundeskabinett hat heute 15 Eckpunkte für eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt unter dem Motto Neue Beschäftigung - schnelle Vermittlung - erstklassiger Service beschlossen.

Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt die Empfehlungen der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" unter Leitung von Dr. Peter Hartz. Sie führen zum nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit zu einem modernen Dienstleister. Die Kommission hat am 16. August ein Gesamtkonzept zur Modernisierung der deutschen Arbeitsmarktpolitik vorgelegt.

Mit dem heutigen Beschluss der Bundesregierung beginnt die Umsetzung der Vorschläge. Hierbei setzt die Bundesregierung auf drei Handlungsebenen:

  • Die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
  • Das Zusammenbringen von Arbeitslosen und offenen Stellen.
  • Kundenfreundliche und effiziente Strukturen bei der Bundesanstalt für Arbeit.

Die 15 Eckpunkte sind im Einzelnen:

Schaffung neuer Arbeitsplätze

1. Wir richten PersonalServiceAgenturen in jedem Arbeitsamtsbezirk ein.

2. Wir fördern Beschäftigung in privaten Haushalten.

3. Wir führen die Ich-AG bzw. Familien-AG als neue Form der Erwerbstätigkeit ein.

4. Wir nutzen und entwickeln regionale Potentiale in Ostdeutschland.

5. Wir führen den Job-Floater als innovatives Instrument ein.

6. Wir führen Beschäftigungsbilanzen ein und prämieren Beschäftigungssteigerungen.

Zusammenbringen von Arbeitslosen und offenen Stellen

7. Wir führen JobCenter flächendeckend ein.

8. Wir vereinfachen das Leistungsrecht, setzen Beratungsteams ein und führen die Meldepflicht bei Kündigung ein.

9. Wir bauen das Angebot der Kinderbetreuung aus.

10. Wir kehren die Beweislast für Arbeitslose um und schaffen flexible Sanktionsmöglichkeiten.

11. Wir fördern die Ausbildung und Beschäftigung für junge Menschen.

12. Wir bauen ein Bridgesystem in Beschäftigung für ältere Menschen auf.

Kundenfreundliche und effiziente Strukturen bei der Bundesanstalt für Arbeit

13. Wir vereinfachen die Instrumente der Arbeitsförderung und stärken den Wettbewerb.

14. Wir führen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammen.

15. Wir gestalten die Aufgabenerledigung und das Controlling bei der Bundesanstalt für Arbeit effektiver.

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in mehreren Schritten in schneller Abfolge:

Erstens: Gesetzgeberische Schritte werden sofort eingeleitet.

Die Bundesregierung wird umgehend mit der Vorbereitung der gesetzgeberischen Schritte beginnen. Sie beauftragt das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung federführend, alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit die erforderlichen gesetzgeberischen und untergesetzlichen Maßnahmen sofort auf den Weg gebracht werden können.

Zur Koordinierung und Beschleunigung der erforderlichen Arbeiten wird das Bundesarbeitsministerium unmittelbar nach Verabschiedung der Eckpunkte einen Staatssekretärsausschuss einrichten, an dem Bundesfinanzministerium, Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beteiligt werden. Der Staatssekretärsausschuss wird dem Bundeskabinett regelmäßig - erstmalig am 4. September 2002 - über die Umsetzung der Vorschläge der Kommission - insbesondere zum Zeitplan und Stand der Erarbeitung der notwendigen gesetzlichen Änderungen - berichten. Das Arbeitsprogramm umfasst Änderungen von Vorschriften in den Sozialgesetzbüchern, des Steuerrechts, anderer Gesetze, die Ausarbeitung eines Programms durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Bundesanstalt für Arbeit.

Zweitens: Die Bundesanstalt für Arbeit wird sofort mit folgenden Maßnahmen beginnen.

1. Besserer Service für Arbeitnehmer und Arbeitsuchende u.a. indem Vermittler von Verwaltungs- und Nebenaufgaben entlastet werden.

2. Beginn der Vorarbeiten zur Errichtung von Job-Centern u.a. durch Verwaltungsvereinbarungen zwischen Arbeitsämtern und Sozialämtern

3. Ausbau von Internet und elektronischen Medien zur Unterstützung der Vermittlung, insbesondere soll die unmittelbare Kommunikation zwischen Arbeitgebern und arbeitsuchenden Arbeitnehmern auf elektronischem Weg ermöglicht werden.

4. Dienstleistungen für Arbeitgeber werden verbessert, insbesondere die Beratung von Klein- und Mittelunternehmen; Benennung fester Ansprechpartner für Großunternehmen; Beratung bei der beruflichen Qualifizierung sowie Unterstützung in Krisensituationen

5. Einführung einer leistungsorientierten Bezahlung insbesondere für Vermittler

6. Einführung einer Quickvermittlung während der Kündigungsfrist, bei der die Zielgruppen des Arbeitsmarktes - das sind insbesondere Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Behinderte und Personen, die Kinder erziehen oder Pflegebedürftige betreuen - im Mittelpunkt stehen.

7. Um die Effizienz der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu steigern, wird ein regionales Arbeitsmarktmonitoring eingeführt.

8. Errichtung von PersonalServiceAgenturen (PSA) durch die Arbeitsämter im Wege eines Auftrags an ein privates Unternehmen oder in eigener Trägerschaft des Arbeitsamtes.

9. Unterstützung arbeitsloser Eltern und insbesondere Alleinerziehender durch die Arbeitsämter bei der Vermittlung von Kinderbetreuung (z.B. durch Verwaltungsvereinbarungen mit Kommunen und Kreisen)

10. Erste Schritte zur Umsetzung der Strukturreform der Bundesanstalt für Arbeit (BA) durch

  • konsequente Orientierung am Kunden- und Dienstleistungsgedanken.
  • Einführung eines neuen Personalführungskonzeptes
  • Einführung eines neuen Qualifikations- und Personalentwicklungskonzeptes
  • Verbesserung der auf der Basis des geltenden Rechts möglichen Anreizsysteme
  • Ausbau des Qualifizierungsangebots für die Beschäftigten der BA
  • Einführung eines auf allen Ebenen transparenten Controlling- und Steuerungssystems mit Zielvereinbarungen über zu erbringende Leistungen und erwartete Wirkungen
  • Sicherstellung, dass die IT-Verfahren das Controlling- und Steuerungssystem unterstützen, die Kommunikation verbessern und eine kundenfreundliche Ablauforganisation sicherstellen.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass mit der Umsetzung der Maßnahmen weitere wichtige Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Beschäftigungsmöglichkeiten konsequent zu nutzen und Arbeitslosigkeit, insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit, abzubauen und zu vermeiden. "Innovation und Gerechtigkeit sind die beiden zentralen Begriffe des Regierungshandelns in dieser Legislaturperiode. Wir unterstreichen dies noch einmal mit der Übernahme des Hartz-Konzepts in die Regierungspolitik", so der Bundesarbeitsminister.

Minister Riester verwies darauf, dass seit der Regierungsübernahme im Jahr 1998 die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung spürbar verbessert hat. Die Zahl der Erwerbstätigen ist seit 1998 um rd. 1,2 Mio. gestiegen. Die Zahl der Arbeitslosen ging im Jahresdurchschnitt 2001 gegenüber 1998 um 430.000 zurück.