Gesetzgebung 21. Wahlperiode
Gesetzgebung und Anträge in der 21. Wahlperiode
25.03.2025 bis voraussichtlich März 2029 | Koalition aus CDU, CSU und SPD
Aktivrentengesetz [09.10.2025] - Inhalt: Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze bis zur Höhe von 2.000 Euro monatlich (Aktivrente).
Leistungsrechtsanpassungsgesetz [0.08.2025] - Inhalt: Das Leistungsrechtsanpassungsgesetz knüpft an den Stichtag 1. April 2025 an und ordnet Personen, die in Anwendung der Massenzustromrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG) eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erstmals nach dem 31. März 2025 erhalten oder beantragt haben, wie vor dem 1. Juni 2022, dem Rechtskreis des AsylbLG zu.
Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz [17.06.2025] - Inhalt: Erweiterung (v.a. Öffnung) des Sozialpartnermodells, Erleichterungen bei Einführung von Opting-Out-Systemen zur automatischen Entgeltumwandlung auf Betriebsebene, Anhebung des Förderhöchstbetrages beim BAV-Förderbetrag sowie Dynamisierung der Einkommensgrenze für Begünstigte durch Kopplung an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Rentenpaket 2025 [24.06.2025] - Inhalt: Verlängerung der Haltelinie (Sicherungsniveau vor Steuern) von 48 Prozent bis zum Jahr 2031 (bisher: 2025), Anhebung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder ab 2028 auf dann einheitlich 36 (bisher: 30) Monate (beide Maßnahmen werden aus Steuermitteln ausgeglichen und sind damit grundsätzlich neutral für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler), Anhebung der Mindestrücklage von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben, Änderung der Berechnungsweise der Bundeszuschüsse sowie Aufhebung des sog. Vorbeschäftigungsverbots bei sachgrundlosen Befristungen ab Regelaltersgrenze.