Leistungsrechtsanpassungsgesetz

Leistungsrechtsanpassungsgesetz

Inhalt:

Das Leistungsrechtsanpassungsgesetz knüpft an den Stichtag 1. April 2025 an und ordnet Personen, die in Anwendung der Massenzustromrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG) eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erstmals nach dem 31. März 2025 erhalten oder beantragt haben, wie vor dem 1. Juni 2022, dem Rechtskreis des AsylbLG zu.

Vorentwürfe

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales v. 08.08.2025