Buergergeldreform
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Inhalt:
Ersetzung des Begriffs »Bürgergeld« durch »Grundsicherungsgeld«, Erwerbsfähige sind bis zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit grundsätzlich zu Vollzeittätigkeit verpflichtet, Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs, Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen, Wegfall der Karenzzeit bei der Vermögensanrechnung sowie Reduzierung der Schonvermögensbeträge, Deckelung der anzuerkennenden Kosten der Unterkunft, Änderung der Minderungshöhe und Abschaffung der stufenweisen Minderungshöhe bei Pflichtverletzungen, stärkere Sanktionierung bei wiederholten Meldeversäumnissen, erweiterte Möglichkeiten beim Passiv-Aktiv-Transfer, Einführung einer Arbeitgeberhaftung für sozialrechtliche Folgen von Schwarzarbeit.
Vorentwürfe
Referentenentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (»Bürgergeldreform«) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales v. 16.10.2025
Materialien
Übersicht zu den wesentlichen Neuregelungen der »Bürgergeldreform« (Stand: Referentenentwurf v. 16.10.2025)