Buergergeldreform

Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Inhalt:

Ersetzung des Begriffs »Bürgergeld« durch »Grundsicherungsgeld«, Erwerbsfähige sind bis zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit grundsätzlich zu Vollzeittätigkeit verpflichtet, Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs, Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen, Wegfall der Karenzzeit bei der Vermögensanrechnung sowie Reduzierung der Schonvermögensbeträge, Deckelung der anzuerkennenden Kosten der Unterkunft, Änderung der Minderungshöhe und Abschaffung der stufenweisen Minderungshöhe bei Pflichtverletzungen, stärkere Sanktionierung bei wiederholten Meldeversäumnissen, erweiterte Möglichkeiten beim Passiv-Aktiv-Transfer, Einführung einer Arbeitgeberhaftung für sozialrechtliche Folgen von Schwarzarbeit.

Vorentwürfe

Referentenentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (»Bürgergeldreform«) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales v. 16.10.2025

 Referentenentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (»Bürgergeldreform«) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales v. 10.11.2025

Kabinettbeschluss eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (»Bürgergeldreform«) v. 17.12.2025

Gesetzgebung

 Gesetzentwurf der Bundesregierung - Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - BTDrs 21/3541 v. 12.01.2026

 1. Lesung - Plenarprotokoll 21/53 v. 15.01.2026 (S. 6267 - 6282)

Materialien

 Übersicht zu den wesentlichen Neuregelungen der »Bürgergeldreform« (Stand: Kabinettbeschluss v. 17.12.2025)

 BMAS Faktenpapier - Neue Grundsicherung (17.10.2025)