Der »Große Stütze-Check« von BILD
Der »Große Stütze-Check« von BILD
25.05.2026 | Kurz vor Inkrafttreten des weit überwiegenden Teils der »Bürgergeld-Reform« zum 1. Juli starteten gut ein halbes Dutzend BILD-Redakteur:innen zu Pfingsten noch einmal schnell einen großen »Stütze-Check«. »Mitarbeiter aus Jobcentern haben die Rechnungen gegengeprüft« heißt es einleitend – was wohl suggerieren soll, dass dann ja alles korrekt sein muss.
Mit 2.450 Euro Unterkunstkosten (KdU) - davon rd. 2.135 € oder 87,2% Bruttokaltmiete (BKM); vgl. den jüngsten Wohngeld- und Mietenbericht der Bundesregierung S. 13 - liegt die Bedarfsgemeinschaft (BG) bei etwa dem 2,2-Fachen der Angemessenheitsgrenze (981,64 €
) für die BKM.
Die Rechnung suggeriert für den ungünstigsten Fall am Ende einen Einkommensabstand von lediglich 283,57 Euro (5.000 € - 4.716,43 €).
Tatsächlich betrüge der Einkommensabstand in diesem Fall aber 1.465,57 Euro. - BILD "unterschlägt" beim Erwerbstätigenhaushalt einfach die den drei Kindern zustehenden Unterhaltsvorschuss-Leistungen in Höhe von 394 Euro je Kind, insgesamt also 1.182 Euro.
Das Einkommen des Bürgergeld-Haushalts besteht vollständig aus staatlichen Leistungen. Setzt man diese Einkommensposition gleich 100% (4.716,43 €), so belaufen sich die Sozialleistungsansprüche des Erwerbstätigen-Haushalts (Kindergeld und Unterhaltsvorschuss) auf 41,5 Prozent dieser Summe (1.959,00 €).
Mit 930 Euro Unterkunstkosten (KdU) - davon rd. 811 € oder 87,2% Bruttokaltmiete (BKM); vgl. den jüngsten Wohngeld- und Mietenbericht der Bundesregierung S. 13 - liegt die Bedarfsgemeinschaft (BG) knapp oberhalb der Angemessenheitsgrenze (792,44 €
) für die BKM.
Der von BILD ermittelte Einkommensabstand in Höhe von rd. 1.100 Euro "unterschlägt" auch hier zustehende Leistungsansprüche des Erwerbstätigenhaushalts: Mit Wohngeld (136 €) und Kinderzuschlag (155 €) beträgt der Abstand 1.437 Euro. Und: Bei Bezug einer dieser Leistungen hat auch der Erwerbstätigenhaushalt Anspruch auf die aufgeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Das Einkommen des Bürgergeld-Haushalts besteht vollständig aus staatlichen Leistungen. Setzt man diese Einkommensposition gleich 100% (2.818,25 €), so belaufen sich die Sozialleistungsansprüche des Erwerbstätigen-Haushalts (Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag sowie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket) auf 30,3 Prozent dieser Summe (854,96 €).
Mit 920 Euro Unterkunstkosten (KdU) - davon 780 € oder 87,2% Bruttokaltmiete (BKM); vgl. den jüngsten Wohngeld- und Mietenbericht der Bundesregierung S. 13 - liegt die Bedarfsgemeinschaft (BG) 30% oberhalb der Angemessenheitsgrenze (614 €
) für die BKM.
Der Einkommensabstand beträgt laut BILD in diesem Fall immerhin 1.676 Euro (3.759 € - 2.083 €). Aber auch hier wird beim Erwerbstätigenhaushalt wieder der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (227 €) "vergessen". Tatsächlich beträgt der Einkommensabstand also 1.903 Euro.
Das Einkommen des Bürgergeld-Haushalts besteht vollständig aus staatlichen Leistungen. Setzt man diese Einkommensposition gleich 100% (2.082,68 €), so belaufen sich die Sozialleistungsansprüche des Erwerbstätigen-Haushalts (Kindergeld und Unterhaltsvorschuss) auf 23,3 Prozent dieser Summe (486,00 €).
Mit 1.350 Euro Unterkunstkosten (KdU) - davon 1.200 € Bruttokaltmiete (BKM) - liegt die Bedarfsgemeinschaft (BG) 140% oberhalb der Angemessenheitsgrenze (508,80 € ) für die BKM.
Der von BILD ermittelte Einkommensabstand von 415,38 Euro (3.518 € - 3.103 €) "unterschlägt" beim Erwerbstätigenhaushalt auch hier die den zwei Kindern zustehenden Unterhaltsvorschuss-Leistungen in Höhe von 394 Euro je Kind, insgesamt also 788 Euro. Tatsächlich beträgt der Abstand am Ende 1.203 Euro.
Das Einkommen des Bürgergeld-Haushalts besteht vollständig aus staatlichen Leistungen. Setzt man diese Einkommensposition gleich 100% (3.102,62 €), so belaufen sich die Sozialleistungsansprüche des Erwerbstätigen-Haushalts (Kindergeld und Unterhaltsvorschuss) auf 42,1 Prozent dieser Summe (1.306,00 €).
Mit 1.100 Euro Unterkunstkosten (KdU) - davon 1.000 € Bruttokaltmiete (BKM) - liegt die Bedarfsgemeinschaft (BG) noch gerade im Rahmen der Angemessenheitsgrenze (1.000 € ) für die BKM.
Den BILD-Angben zufolge lebt die Familie von 2.800 Euro - 1.700 Euro für "Essen, Kleidung und Freizeitgestaltung" sowie 1.100 Euro für Unterkunftskosten. Im Ergebnis hätte der Erwerbstätigenhaushalt 285,50 Euro weniger an Einkommen als bei Bezug von Bürgergeld ohne Erwerbstätigkeit (2.800 € - 3.085,50 €). Demnach bestünde mit großer Wahrscheinlichkeit Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld.
Die BILD-Rechnung "unterschlägt" allerdings auch in diesem Beispiel den Anspruch des Erwerbstätigenhaushalts auf Wohngeld (527 €) und Kinderzuschlag (377,55 €). Damit besteht kein Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld. Aber: Bei Bezug einer dieser Leistungen hat auch der Erwerbstätigenhaushalt Anspruch auf die aufgeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Der tatsächliche Einkommensabstand beträgt am Ende 1.052 Euro.
Das Einkommen des Bürgergeld-Haushalts besteht vollständig aus staatlichen Leistungen. Setzt man diese Einkommensposition gleich 100% (3.085,50 €), so belaufen sich die Sozialleistungsansprüche des Erwerbstätigen-Haushalts (Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag sowie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket) auf 48,1 Prozent dieser Summe (1.485,05 €).
Mit 1.600 Euro Unterkunstkosten (KdU) - davon rd. 1.395 € oder 87,2% Bruttokaltmiete (BKM); vgl. den jüngsten Wohngeld- und Mietenbericht der Bundesregierung S. 13 - liegt die Bedarfsgemeinschaft (BG) bei etwa dem 2,6-Fachen des Richtwerts der Angemessenheitsgrenze (543,40 €
) für die BKM.
Der Einkommensabstand beträgt 388 Euro - Am Ende resümieren die BILD-Autor:innen: "Die hohe Miete ist der entscheidende Hebel: Im ersten Jahr Stütze würden Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe anerkannt; dauerhaft müsste das Jobcenter prüfen, ob die Wohnkosten angemessen sind." - Womit sich nicht nur in diesem Fall die Frage nach Sinn und Zweck solch konstruierter Rechen-Beispiele stellt.






