WoGCO2BeprEntlG
Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung (Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz – WoGCO2BeprEntlG)
Inhalt
Mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung soll das Wohngeldvolumen um 10 Prozent erhöht werden. Vorgesehen ist die Einführung einer nach der Haushaltsgröße gestaffelten CO2-Komponente im Wohngeld. Die CO2-Komponente erhöht die zu berücksichtigende Miete oder Belastung und führt so zu einem höheren Wohngeld.
Gesetzgebung
Gesetzentwurf der Bundesregierung - BRDrs 6/20 v. 03.01.2020
Gesetzentwurf der Bundesregierung - BTDrs 19/17588 v. 04.03.2020
1. Lesung - Plenarprotokoll 19/152 v. 12.03.2020 (S. 18980 - 18981)
Beschlussempfehlung und Bericht - BTDrs 19/1875519 v. 22.04.2020
2. und 3. Lesung - Plenarprotokoll 19/156 v. 23.04.2020 (S. 19354 - 19361)
BGBl I Nr. 23 (2020) S. 1015 - Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung (Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz – WoGCO2BeprEntlG)
BGBl I Nr. 23 (2020) S. 1015 - Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung (Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz – WoGCO2BeprEntlG)