Grundfreibetrag 2015-2016

Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags

Inhalt

Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts - für Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, wird das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 angehoben - sowie Erhöhung des Kinderzuschlags um 20 Euro auf 160 Euro monatlich ab dem 1. Juli 2016. Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende und Staffelung nach der Kinderzahl, Anhebung des Höchstbetrages für den Abzug von Unterhaltsleistungen sowie Anpassung der Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Ausgleich der in den Jahren 2014 und 2015 entstandenen »kalten Progression« ab Veranlagungszeitraum 2016 (Verschiebung der Tarifeckwerte um die kumulierte Inflationsrate nach rechts).

Vorentwürfe

Referentenentwurf des BMF v. 06.03.2015

Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (Kabinettsbeschluss v. 25.03.2015)

Gesetzgebungsverfahren

Gesetzentwurf der Bundesregierung - BRDrs 122/15 v. 27.03.2015

Gesetzentwurf der Bundesregierung - BTDrs 18/4649 v. 20.04.2015

1. Lesung - Plenarprotokoll 18/100 v. 23.04.2015 (S. 9560 - 9567)

Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 20.05.2015

Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 20.05.2015

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - BTDrs 18/5244 v. 17.06.2015

2. und 3. Lesung - Plenarprotokoll 18/112 v. 18.06.2015 (S. 10715 - 10730)

BGBl I Nr. 30 (2015) S. 1202 - Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags