Grundsicherungsdichte Berlin

Fürsorgedichte in den Berliner Bezirken - 2007 bis 2021

Anteil Hilfebedürftiger im Alter und bei Erwerbsminderung steigt kontinuierlich

Johannes Steffen | April 2022

Am Jahresende 2021 bezogen rund 557.000 Berlinerinnen und Berliner Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II oder im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII (Kapitel 4) bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Kapitel 3). Das waren 14,7 Prozent der Gesamtbevölkerung oder 147 Personen je 1.000 Einwohner. Gut jede(r) siebte in der Hauptstadt gemeldete EinwohnerIn war somit (ergänzend) auf eine der genannten Grundsicherungsleistungen angewiesen.

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II (»Hartz IV«) erhalten Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, sofern deren anrechenbares Einkommen oder Vermögen nicht zur Deckung des fürsorgerechtlichen Bedarfs ausreichen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (2021: 65 Jahre und zehn Monate) erhalten Arbeitslosengeld II (ALG II); nicht erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unterhalb der Regelaltersgrenze erhalten Sozialgeld (SG). Hierbei handelt es sich in der weit überwiegenden Zahl der statistisch ausgewiesenen Fälle um Kinder unter 15 Jahre.

Dauerhaft voll erwerbsgeminderte Volljährige (EM) sowie Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze (Alter) erhalten im Bedarfsfall Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII Kapitel 4. Als voll erwerbsgemindert gelten Personen, deren Erwerbsfähigkeit arbeitstäglich unterhalb von drei Stunden liegt. – Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nicht mit Erwerbsfähigen in Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL) nach Kapitel 3 SGB XII.

 

Die höchste Fürsorgedichte (Leistungsbezieher insgesamt bezogen auf die Gesamtzahl der Einwohner gemäß Melderegister) weisen Ende 2021 die Bezirke Neukölln (221), Mitte (203) und Spandau (195) auf. Die geringste Fürsorgedichte findet sich in den Bezirken Steglitz-Zehlendorf (73), Pankow (87) und Treptow-Köpenick (106).

Bei einer über den Betrachtungszeitraum insgesamt rückläufigen Fürsorgedichte – vor allem bedingt durch die positive Arbeitsmarktentwicklung – lassen sich im Zeitablauf Verschiebungen zwischen den Bezirken feststellen. Einer weit über dem Durchschnitt liegenden positiven Entwicklung in den Bezirken Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg stehen ein weit unterdurchschnittlicher Rückgang der Fürsorgequote in Spandau und sogar ein leichter Anstieg in Reinickendorf gegenüber.

Während die Empfängerquote bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende durchgängig gesunken ist, nimmt der Anteil der Bevölkerung, der auf Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung angewiesen ist, in den letzten Jahren stetig und zum Teil deutlich zu.

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