pAV-Reformgesetz
Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
(pAV-Reformgesetz)
Inhalt:
Beitragsproportionale Grundzulage von 20 Cent für jeden Euro Eigensparleistung (bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro, ab 2030 bis zu 3.500 Euro), Beitragsproportionale Kinderzulage pro Kind von 25 Cent für jeden Euro Eigensparleistung (höchstens 300 Euro pro Kind), Bonuszulage von 175 Euro für Geringverdiener, Berufseinsteigerbonus von 200 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von drei Jahren, Förderung eines renditeorientierten Altersvorsorgedepots ohne Garantieanforderungen, Förderung von Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase mit zwei möglichen Garantiestufen (80 Prozent oder 100 Prozent), Standardisierung der Produkte durch Fokus auf Altersvorsorge (also keine Absicherung mehr gegen verminderte Erwerbsfähigkeit, Dienstunfähigkeit bzw. der Hinterbliebenen), Wahl zwischen lebenslanger Leibrente oder Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr ohne Restverrentungspflicht, Anhebung des Sonderausgaben-Höchstbetrages für bereits abgeschlossene Riester-Verträge auf 3.500 Euro ab 2025, Erhöhung des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgebeiträge auf 3.000 Euro (ab 2026) bzw. 3.500 Euro (ab 2030) zuzüglich der zustehenden Zulage.
Vorentwürfe
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 23.09.2024
Materialien
Übersicht zu den wesentlichen Änderungen durch das pAV-Reformgesetz (Stand: Referentenentwurf v. 23.09.2024)
Fokusgruppe private Altersvorsorge - Abschlussbericht v. 18.07.2023