Viertes Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze

Viertes Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze

Inhalt

Die Erprobung des Vermittlungsgutscheins wird bis zum 31. Dezember 2006 verlängert, der Anspruch auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins entsteht bereits nach 6-wöchiger Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig wird dem Missbrauch durch Veränderung der Auszahlungsregelungen entgegengewirkt. Mit der Einführung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle beim Existenzgründungszuschuss wird die Förderung auf tragfähige Vorhaben beschränkt. Die Grundfreibeträge zur Schonung des Vermögens minderjähriger Kinder werden erheblich erhöht.

Gesetzgebungsverfahren

Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN - BTDrs 15/3674 v. 06.09.2004

1. Lesung - Plenarprotokoll 15/123 v. 09.09.2004 (S. 11213 - 11251)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
v. 22.09.2004 - BTDrs. 15/3737

2. und 3. Lesung - Plenarprotokoll 15/127 v. 24.09.2004 (S. 11583 - 11595)

BGBl I Nr. 61 (2004) S. 2902 Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Druckversion)

Materialien

BA Hauptstadtvertretung - Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen und Synopse [27.11.2004]