Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen Älterer

Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen

Inhalt

Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (bis zu fünfjährige sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages mit 52-Jährigen und Älteren, die unmittelbar zuvor mindestens vier Monate beschäftigungslos waren) und des SGB III (Ausbau der Entgeltsicherung für Ältere zu einem zweijährigen Kombilohn, Gewährung von Eingliederungszuschüssen für Ältere nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit auch ohne Vorliegen eines Vermittlungshemmnisses, Ausdehnung der Weiterbildungsförderung auf Beschäftigte ab vollendetem 45. Lebensjahr und Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten).

Gesetzgebungsverfahren

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - BTDrs 16/3793 v. 12.12.2006

1. Lesung - Plenarprotokoll 16/73 v. 14.12.2006 (S. 7232 - 7255)

Schriftliche Stellungnahmen der Verbände und Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 26.02.2007

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales - BTDrs 16/4578 v. 07.03.2007

2. und 3. Lesung - Plenarprotokoll 16/86 v. 09.03.2007 (S. 8661 - 8686)

BGBl I Nr. 15 (2007) S. 538 - Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen (Druckversion)